F.A.Q.
Für wen lohnt sich der Inkassodienst?
wig-inkasso.de richtet sich an Unternehmen / Unternehmer. Wir betreuen deutschlandweit und Mandanten aus jeder Branche.
- Arztpraxen
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Handwerksbetriebe
- Produzierendes Gewerbe
- Dienstleister
- Online-Shops
Wir bieten wig-inkasso.de aber selbstverständlich auch für Privatpersonen an. Haben Sie keine Scheu, sich
zu registrieren. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur
Verfügung.
Ab welcher Forderungshöhe lohnt sich der Inkassoservice?
Es gibt keinen Mindestbetrag ab dem sich das Inkassoverfahren lohnt. Wir treiben grundsätzlich jede Forderung, unabhängig von Ihrer Höhe, ein. Wir behalten uns aber vor, Forderungen oder Gläubiger abzulehnen, insbesondere wenn ein Betrugsverdacht vorliegt. Der Inkassoservice lohnt sich bereits bei Kleinstbeträgen. In der Praxis zeigt sich häufig, dass einige Schuldner darauf spekulieren, dass Kleinstforderungen nicht beigetrieben werden. Dieser Praxis sollten Sie durch ein konsequentes Forderungsmanagement entgegenwirken.
Waskostet mich der außergerichtliche Inkassoservice?
Sie tragen im außergerichtlichen Inkassoverfahren grundsätzlich keine Kosten. Der Schuldner ist gemäß §§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m 286 BGB zum Ersatz des Verzugsschadens verpflichtet. Er trägt damit auch die Inkassokosten analog zu den Rechtsanwaltsgebühren.
Wie läuft das außergerichtliche Inkassoverfahren ab?
Sobald Sie sich angemeldet und uns eine oder mehrere Forderungen übermittelt haben, treten wir binnen kürzester Zeit mit dem Schuldner schriftlich (ggf. auch per E-Mail) in Kontakt und fordern Ihn umgehend auf, die Gesamtforderung zu überweisen. In unserer Kontaktaufnahme mit dem Schuldner weisen wir Ihn konsequent auf die Folgen des Zahlungsverzuges hin. Sollte der Schuldner die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, leiten wir - nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen - das gerichtliche Mahnverfahren ein, oder erheben Klage.
Was ist das gerichtliche Mahnverfahren?
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein Gerichtsverfahren. Es ermöglicht eine einfache und schnelle "Titulierung" Ihrer Forderung. Wir beantragen bei dem für Sie zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid gegen den Schuldner. Soweit der Schuldner keinen Widerspruch erhebt, erlässt das Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Auch wenn der Schuldner aktuell über kein pfändbares Vermögen / Einkommen verfügt, kann sich die Titulierung lohnen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Wenn Ihr Anspruch tituliert ist, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Was passiert wenn der Schuldner Widerspruch im Mahnverfahren erhebt?
In diesem Fall ist es notwendig, das "streitige Verfahren" bei dem für Sie zuständigen Amts- oder Landgericht zu beantragen und die Forderung entsprechend zu begründen. Auch in diesem Fall ist eine Vertretung durch uns möglich.
Was kostet das gerichtliche Mahnverfahren?
Die Kosten richten sich nach dem RVG und dem GKG. Sie sind abhängig von der Höhe der einzutreibenden Forderung. Für das gerichtliche Mahnverfahren werden regelmäßig "nur" eine 0,5-fache Gerichtsgebühr sowie Inkassokosten analog zu den Rechtsanwaltsgebühren berechnet. Im zivilgerichtlichen Verfahren trägt die unterliegende Partei die Kosten.
Übernehmen Sie auch die Durchführung das Zwangsvollstreckungsverfahren?
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch das Zwangsvollstreckungsverfahren. Als erfahrener Ansprechpartner stehen wir Ihnen vom Anfang bis zum Ende zur Seite und setzen für Sie konsequent die Forderungsvollstreckung durch. Dabei greifen wir auf sämtliche Vollstreckungsinstrumente (Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung, Forderungspfändung etc.) zurück.